Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Achim Katzberg durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen, sowie Erweiterungen dieses Vertrages.

2. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

3. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge der Auftraggeber.

4. Die AGB gelten für das gesamte dem Auftraggeber überlassene Bildmaterial. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

5. Bildmaterial im Sinne dieser AGB sind alle von Achim Katzberg hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (hierunter fallen unter anderem Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Alu-Dibond, Acrylglas-Kaschierungen, Bilder in digitalisierter Form auf CD/ DVD oder sonstigen Speichermedien und jedwedes Bildmaterial, welches mit der jeweils verwendeten Kamera produziert worden ist, Videos usw.)

II. Urheberrecht und Bildbearbeitung

1. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von Achim Katzberg gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

2. Bei der Verwertung des Bildmaterials – insbesondere in Online- und Printmedien – kann Achim Katzberg verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

3. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

4. Die Bearbeitung des von Achim Katzberg gelieferten Bildmaterials und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dies zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.

5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.

6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

7. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

8. Die „Negative“ verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

III. Nutzungsrechte

1. Der Auftraggeber erwirbt grundsätzlich ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für den eigenen Gebrauch zur nicht kommerziellen Verwendung.

2. Die Nutzungsrechte gehen erst an den Auftraggeber über nachdem das Honorar vollständig an Achim Katzberg bezahlt ist.

3. Achim Katzberg behält sich das Recht vor, ausgewähltes Bildmaterial als Arbeitsbeispiele wiederzugeben und zu Werbungszwecken in Online- und Printmedien zu nutzen.

IV. Ansprüche Dritter

1. Für die Einholung einer evtl. erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegensta!nde (z.B. Werke der Bildenden Kunst, Muster, Marken, etc.) oder Personen (z.B. Gäste, Kunden, Mitarbeiter, Modelle, etc.) hat der Auftrageber zu sorgen. Er ha!lt Achim Katzberg diesbezüglich schad- und klaglos.

V. Honorare

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale oder einer Kombination daraus zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Honorar für Visagistin, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist Achim Katzberg die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.

2. Das Honorar gilt nur für die nicht kommerzielle Nutzung des Bildmaterials. Sollte das Bildmaterial vom Auftraggeber kommerziell genutzt werden ist dies schriftlich zu vereinbaren.

3. Hat der Auftraggeber Achim Katzberg keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der
Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Achim Katzberg behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

VI. Ausfallhonorar, Haftung

1. Ein Termin ist erst fest reserviert, wenn die Anzahlung erfolgt ist. Bei einem Rücktritt wird die Anzahlung nicht rückvergütet. Kann der Fototermin nachweislich wegen Krankheit oder Unfall des Auftraggebers nicht stattfinden, entstehen keine zusätzlichen Kosten, wenn der Termin verschoben wird. Die Vorauszahlung wird in diesem Falle zurückbehalten und vollumfänglich für den neuen Termin verrechnet.

2. Der Auftraggeber hat das Recht nach Maßgabe der folgenden Bestimmung von dem Auftrag zurückzutreten:

a. Rücktrittserklärung bis zu 12 Monate vor dem Fototermin:
10% des Preises des vereinbarten Honorars, mindestens jedoch die Anzahlung

b. Rücktrittserklärung bis zu 6 Monate vor dem Fototermin:
25% des Preises des vereinbarten Honorars, mindestens jedoch die Anzahlung

c. Rücktrittserklärung bis zu 3 Monate vor dem Fototermin:
50% des Preises des vereinbarten Honorars, mindestens jedoch die Anzahlung

d. Rücktrittserklärung 1 Monat oder kürzer vor dem Fototermin:
75% des Preises des vereinbarten Honorars, mindestens jedoch die Anzahlung

3. Ist Achim Katzberg nachweislich wegen besonderer Umstände, wie z.B. Krankheit, Unfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. so verhindert, dass er nicht fotografieren kann, so wird lediglich die Anzahlung vollumfänglich rückvergütet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Achim Katzberg versucht jedoch, eine/n Ersatzfotografen/in zu gleichen Bedingungen zu ordern.

4. Wird die vorgesehene Zeit zur Durchführung des Auftrages aus Gründen, die Achim Katzberg nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhöht sich das Honorar von Achim Katzberg, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Achim Katzberg auch für die Wartezeit den vereinbarten Stundensatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit kann Achim Katzberg auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

5. Achim Katzberg verpflichtet sich, bei Durchführung eines Auftrages größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Schadenersatzansprüche gegen Achim Katzberg sind nur bei grobfahrlässigem Handeln oder Vorsatz möglich; der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.

VII. Datenschutz

1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers werden gespeichert. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten zu Ihrer Person. Darüber hinaus werde ich die gespeicherten Daten auf Aufforderung löschen. Achim Katzberg verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

2. Sofern Achim Katzberg zur Erfüllung eines Auftrages im Bedarfsfall auf Dienstleistungen Dritter zurück greift (zum Beispiel bei der Produktion von Lichtbildwerken oder bei der Bildbearbeitung), werden ausschließlich die erforderlichen Foto-Dateien, ohne personenbezogene Daten (mit Ausnahme vom Datum der Aufnahme) weitergegeben. Werden im Bedarfsfall Dienstleister zur Erbringung vertraglicher Leistungen hinzu gezogen, werden diese Dienstleister in gleicher Weise weiter zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet.

VIII. Sonstiges, Salvatorische Klausel

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart – auch bei Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz von Achim Katzberg.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen auch als PDF zum Download bereit.